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FZ350 – Algorithmische Autorschaft

Computerprogramme und Algorithmen übernehmen in unserem Alltag zunehmend Funktionen, die bisher von Menschen erledigt wurden. Die kleinen und grösseren algorithmischen Helferlein übernehmen bei Sicherheitssystemen, Chatbots, Microtrading, Dating-Plattformen, Musikempfehlungs-Diensten oder autonomen Fahrassistenten immer wichtigere Aufgaben. Viele dieser Aufgaben waren bisher von dem Urteil und den Überlegungen eines Menschen abhängig, der in der Folge für seine Entscheidungen und Handlungen verantwortlich war. Doch wie verhält es sich bei den Algorithmen – können auch sie wie juristische Personen haftbar gemacht werden? Und wie wirkt es sich aus, wenn mit dem Schreiben eines Programmes gleichzeitig bestimmte Ansichten über gesellschaftliche Werte und Normen skaliert werden? Wer ist der Urheber eines Werkes, bei dem neuronale Netze mit Menschen trainiert wurden? Wir haben unsere Autorinnen zu ihre Ansichten über die Voreingenommenheit und um Einsichten über die Gestaltungsmacht von Algorithmen gefragt.


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