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Malen & Taggen

In der Roten Fabrik darf auf zahlreichen Flächen auf der Höhe des Erdgeschosses ohne Rücksprache gesprayt oder getaggt werden. Es ist jedoch zu berücksichtigen, das sämtliche Gebäude auf dem Areal zum Inventar der Immobilienabteilung der Stadt Zürich gehören und bestimmte Fassadenelemente unter Denkmalsschutz stehen. Gewisse originale Baumaterialien lassen sich auch durch Übermalen oder Sandstrahlen nicht mehr in den den ursprünglichen Zustand bringen.

Auf dem Graffitizonenplan (PDF) ist ersichtlich, an welchen Stellen gesprayt und getaggt werden darf. Ausserdem bitten wir auch bei den gemalten Bildern um gegenseitige Rücksichtnahme. Bei Unklarheiten steht das Team der Roten Fabrik für Fragen gerne zur Verfügung.

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